Skip to content

workfit mobile Massage im Büro
20 Minuten für Vitalität am Arbeitsplatz

Wir arbeiten überall dort, wo Sie uns brauchen:
- am Arbeitsplatz
- bei Meetings
- bei Seminaren
- bei Kongressen
- auf Messen
- auf Events
Unser Arbeitsgebiet reicht von Leipzig, Halle, Merseburg bis Chemnitz.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
KOSTEN:
Diese richten sich nach der Anzahl der zu massierenden MitarbeiterInnen pro Anfahrt. Gerne erstelle ich Ihnen auch ein individuelles Angebot auf Stundenpauschale oder als Preis pro Massage.

Zusätzlich zu den Massagen berechne ich eine Fahrtkostenpauschale,  die sich  je nach Anfahrtsweg staffelt und pro Anfahrt berechnet wird.
Zu diesen Nettopreisen kommt die gesetzl. MwSt hinzu.


Die Finanzierungsmodelle werden sehr unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Firmen die zahlen alles, wenige schenken ihren Mitarbeitern nur die 20 Minuten, den Rest zahlt jeder selber und das aus meiner Sicht beste Modell ist, wenn die Firma und der/die Mitarbeiter jeweils die Hälfte zahlen. Große Firmen haben uns Listen mit den Namen der Mitarbeiter und einem Zeitplan gegeben, wer wann kommt und somit eine gute Organisation geboten.
Bei Firmen mit einer betriebseigener BKK wurde die Hälfte des Eigenbeitrages der Mitarbeiter von dieser BKK zurückerstattet. Um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen ist ein einwöchiger Rhythmus zu empfehlen, höchsten zweiwöchentlich. Viele Firmen nutzen diese Massage auch als Incentiv für gute Leistungen oder als Geschenk zum Geburtstag oder zu Weih nachten.

workfit Beratung 
Arbeitsplatzberatung dynamisches Sitzen

Steuerlicher Aspekt für Arbeitgeber

Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung von Arbeitnehmern sind bis zu einem Beitrag von 500 Euro im Jahr steuerfrei. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 sollen rückwirkend zum 01.01.2008 zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung (z. B. Stärkung Bewegungsapparat) bis zu 500 € steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden (§ 3 Nr. 34 EStG). Neu ist dabei, dass unter die Steuerfreiheit jetzt auch Massagekosten fallen. Bisher war das davon abhängig, ob die Maßnahmen nachweislich besonders dazu geeignet waren, möglichen mit dem speziellen Arbeitsplatz verbundenen Beschwerden vorbeugend entgegen zu wirken. Dieser Nachweis muss nicht mehr erbracht werden, womit für Arbeitgeber das Risiko der Lohnsteuerhaftung entfällt.

Wir kommen zu Ihnen in die Firma und bieten dort eine Präsentationsmassage für ca. 45 Minuten an. Dabei fallen nur die Anfahrtskosten an.

Während und nach der Massage beantworten wir auch gerne Ihre Fragen. 

Massagestuhl
workfit
Matthias Herbst + Team
Trufanowstr. 10
04105 Leipzig
Tel.: 0341 / 5204745
E-Mail: work-fit@arcor.de